RECHTLICHES

AGB

Hier findest du die allgemeinen Geschäftsbedingungen von JUSTUS.marketing in einer klaren, gut lesbaren Fassung.

ZULETZT AKTUALISIERT: 10.07.2026

Hinweis: Dieses Dokument wurde als Entwurf erstellt und ist vor Veröffentlichung durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT- oder Medienrecht zu prüfen.

JUSTUS.marketing - Justus Kornath
Kiel, Schleswig-Holstein
E-Mail: hallo@justus.marketing
Stand: Mai 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe

(1) Anbieter ist Justus Kornath, tätig unter der Marke JUSTUS.marketing, Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen des Auftragnehmers, insbesondere:

  • Marketingberatung und -strategie
  • Content Creation und Redaktion
  • Videoproduktion, Schnitt, Fotografie
  • Livestream-Produktion
  • Social-Media-Betreuung und -Aufbau
  • LinkedIn-Profiloptimierung und -betreuung
  • Online-Werbekampagnen (Google Ads, LinkedIn Ads, Meta Ads)
  • SEO-Leistungen
  • Webseiten- und Content-Integration
  • Workshops und Schulungen
  • Moderations- und On-Camera-Formate

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten, wird dies in der jeweiligen Klausel benannt.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform (z.B. per E-Mail) ausdrücklich zugestimmt hat.

(5) Diese AGB gelten für alle Auftragsarten gleichermaßen, unabhängig davon ob es sich um einmalige Projekte, Einzelleistungen oder laufende Beratungsverträge (Retainer) handelt.

§ 2 Selbständigkeit und Weisungsfreiheit

(1) Der Auftragnehmer ist selbständiger Unternehmer und erbringt alle Leistungen als freier Mitarbeiter in eigener unternehmerischer Verantwortung.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht weisungsgebunden. Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung bestimmt der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen, soweit nicht projektbedingt im Einzelvertrag oder Angebot ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichzeitig für mehrere Auftraggeber tätig zu sein.

(4) Dieses Vertragsverhältnis begründet kein Arbeitsverhältnis, kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis und keine Scheinselbständigkeit im Sinne des § 7 SGB IV.

(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem Auftragnehmer fachliche Weisungen hinsichtlich der Ausführung der vereinbarten Tätigkeit zu erteilen. Eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Auftraggebers findet nicht statt.

(6) Sofern der Auftragnehmer beim Auftraggeber vor Ort tätig ist, erfolgt dies ausschließlich aus projektbedingten Gründen (z.B. Dreh vor Ort, Präsenztermin) und begründet keine Eingliederung in die betriebliche Struktur des Auftraggebers.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt, der Auftragnehmer die Beauftragung in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(3) Leistungsbeschreibung, Lieferumfang, Zeitplan, Preis, Nutzungsumfang und sonstige Projektparameter ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder Leistungsbriefing. Bei Widersprüchen gehen Individualabreden diesen AGB vor.

(4) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt wurden.

§ 4 Leistungen, Umfang und Gestaltungsfreiheit

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem im Angebot beschriebenen Umfang und nach branchenüblichem Standard.

(2) Soweit kreativ-gestalterische Leistungen geschuldet sind, hat der Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit innerhalb des vereinbarten Briefings. Ein bestimmter künstlerischer Stil oder ein bestimmtes subjektives Gefallen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot oder Briefing. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs (Change Requests) werden nach § 7 dieser AGB behandelt.

(4) Es besteht kein Anspruch auf Folgeaufträge oder laufende Zusammenarbeit aus der Erbringung einer Einzelleistung.

§ 5 Retainer-Verträge

(1) Retainer-Verträge (laufende Beratung oder Betreuung auf Monatsbasis) werden separat schriftlich vereinbart und ergänzen diese AGB.

(2) Das vereinbarte Stundenbudget pro Monat verfällt am letzten Kalendertag des jeweiligen Monats, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Nicht genutzte Stunden werden nicht übertragen und nicht gutgeschrieben.

(3) Übersteigt der tatsächliche Aufwand das vereinbarte Budget, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab in Textform und erstellt nach Zustimmung einen Nachtrag.

(4) Retainer-Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach erfolgloser Mahnung.

§ 6 Videoproduktion und Drehtage

(1) Drehtage werden als Halbtag (bis zu vier Stunden Nettoarbeitszeit vor Ort) oder als Volltag (bis zu acht Stunden Nettoarbeitszeit vor Ort) gebucht.

(2) Wartezeiten, die durch den Auftraggeber verursacht werden (z.B. verspätete Bereitstellung von Ansprechpartnern, Locations, Produkten oder Freigaben), zählen zur gebuchten Drehtageszeit.

(3) Überschreitet der Dreh die gebuchte Zeit durch kundenseitig verursachte Umstände, wird die Mehrzeit nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer weist darauf möglichst vor Überschreitung hin.

(4) Kameraequipment, Ton- und Beleuchtungsausrüstung des Auftragnehmers sind im Drehtageshonorar enthalten und werden nicht separat ausgewiesen.

(5) Rohmaterial, Schnittprojektdateien, After-Effects-Projekte, Premiere-Dateien und sonstige editierbare Quelldateien sind nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung, soweit dies nicht ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde.

(6) Bei Drehs im Außenbereich kann eine witterungsbedingte Verschiebung vereinbart werden. Sofern nichts vereinbart ist, stimmen die Parteien in Textform einen Ersatztermin ab. Bereits entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben in jedem Fall vergütungspflichtig.

§ 7 Leistungsänderungen und Scope-Creep

(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Beauftragung (Change Requests) bedürfen der Vereinbarung in Textform.

(2) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Anfrage die Auswirkungen auf Preis und Zeitplan mit. Bis zur Einigung kann der Auftragnehmer die betroffenen Leistungsteile pausieren.

(3) Leistungen außerhalb des im Angebot definierten Umfangs werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz zusätzlich berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab, wenn Mehraufwand absehbar ist.

(4) Mündliche Absprachen, die vom schriftlichen Angebot abweichen, sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie in Textform bestätigt hat.

§ 8 Online-Werbung und Social-Media-Leistungen

(1) Bei Leistungen, die Drittplattformen nutzen (Google Ads, LinkedIn Ads, Meta Ads, LinkedIn, Instagram, YouTube, TikTok, etc.), schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Umsetzung nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Plattformstandard.

(2) Der Auftragnehmer gibt keine Garantie und macht keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich:

  • Reichweiten, Impressionen, Klicks oder Ausspielungen
  • Leads, Anfragen, Conversions oder Umsatzsteigerungen
  • Follower-Zahlen oder Engagement-Raten
  • Suchmaschinenpositionen (Rankings)
  • Sonstige Geschäftsergebnisse

(3) Algorithmische Änderungen von Plattformen, Marktveränderungen, Wettbewerbsaktivitäten, kundenseitige Faktoren wie Produktqualität oder Preisgestaltung sowie technische Einschränkungen der Plattformbetreiber liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keinen Mangel.

(4) Mündliche Aussagen des Auftragnehmers über erwartete Ergebnisse (z.B. Hochrechnungen oder Erfahrungswerte) sind ausdrücklich keine Garantien und nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich und schriftlich als zugesicherte Eigenschaft bezeichnet werden.

(5) Bei der Betreuung von Werbekampagnen (Ads-Kampagnen): Das eingesetzte Werbebudget wird direkt vom Auftraggeber an die jeweilige Werbeplattform abgeführt und ist nicht Bestandteil des Honorars des Auftragnehmers. Nicht erreichte Werbeziele begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Beratungshonorars.

(6) Plattformseitige Änderungen von Funktionen, Reichweite, Algorithmen oder Werbemöglichkeiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung oder Honorarminderung, sofern der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.

§ 9 Urheberrecht, Musik und Drittmaterialien

(1) Der Auftragnehmer verwendet bei Produktionen ausschließlich Musik und Soundeffekte aus lizenzierten Quellen (z.B. Epidemic Sound, Artlist, YouTube Audio Library oder vergleichbare Anbieter). Die verwendeten Lizenzen decken die im Angebot vereinbarten Verwendungszwecke und Kanäle ab.

(2) Eine Erweiterung der Nutzung auf zusätzliche Kanäle (z.B. TV, Kino, Rundfunk) oder Territorien, die nicht im Angebot genannt sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann zusätzliche Lizenzkosten verursachen, die der Auftraggeber trägt.

(3) Stellt der Auftraggeber eigene Musik, Soundeffekte, Bilder, Videos, Grafiken, Texte, Logos oder sonstige Drittmaterialien zur Verfügung, sichert er zu, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte für die vereinbarte Verwendung verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser kundenseitig bereitgestellten Materialien entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten oder veranlassten Inhalten entstehen.

(5) Abmahnungen oder sonstige Ansprüche Dritter, die aus kundenseitig bereitgestellten Inhalten resultieren, trägt der Auftraggeber vollständig selbst und stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern frei.

(6) Grafiken, Logos und CI-Elemente des Auftraggebers verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer nutzt diese ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags und gibt sie auf Verlangen zurück.

§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Endresultaten ein (z.B. fertige Videos, final bearbeitete Fotos, final gelieferte Texte oder Grafiken).

(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am Endergebnis für die im Angebot vereinbarten Zwecke und Kanäle.

(3) Vor vollständiger Zahlung dürfen gelieferte Arbeitsergebnisse nicht veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Weiternutzung zu untersagen.

(4) Nicht von der Rechteeinräumung umfasst sind:

  • Rohmaterial und Schnittprojektdateien
  • Verwendete Stock-Elemente, Fonts, Plugins und Templates (hier gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers)
  • Musiklizenzen (Lizenzumfang richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Lizenzanbieters)
  • Sonstige Drittmaterialien

(5) Der Auftragnehmer behält das Recht, Arbeitsergebnisse und Ausschnitte daraus zu eigenen Referenzzwecken zu nutzen (Portfolio, Showreel, Website, Social Media, Wettbewerbe). Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber in Textform vor Projektbeginn widerspricht, z.B. bei Geheimhaltungsinteressen oder vereinbarten Sperrfristen. Sperrfristen sind gesondert zu vereinbaren.

§ 11 Kein Erfolgsversprechen

(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachkundige, sorgfältige und dem Stand der Technik entsprechende Erbringung der vereinbarten Leistungen. Er schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit dieser nicht ausdrücklich und schriftlich als zugesicherte Eigenschaft im Angebot bezeichnet wurde.

(2) Insbesondere werden keine Garantien übernommen hinsichtlich: Umsatzsteigerungen, Neukundengewinnung, Markenbekanntheit, Mitarbeitergewinnung, Investoreninteresse oder sonstiger Geschäftsziele des Auftraggebers.

(3) Erfahrungswerte und Schätzungen, die der Auftragnehmer in Gesprächen oder Präsentationen nennt, sind ausdrücklich als solche zu verstehen und stellen keine rechtsverbindlichen Zusagen dar, sofern sie nicht im Angebot als zugesicherte Eigenschaft bezeichnet werden.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte, Informationen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere Logos, CI-Vorgaben, Produktinformationen, Login-Daten, Timings, Locations und Ansprechpartner vor Ort.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Entscheidungen und Freigaben ohne Verzögerung erfolgen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend.

(3) Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, kann der Auftragnehmer nach Aufwand zusätzlich berechnen, sofern der Auftraggeber den Mehraufwand zu vertreten hat.

(4) Der Auftraggeber holt alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen ein, insbesondere Model-Releases, Interview-Freigaben, Einwilligungen von Mitarbeitern und Dritten, Drehgenehmigungen sowie Rechte für vom Auftraggeber bereitgestelltes Musik-, Bild- oder Videomaterial.

§ 13 Termine und höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere Stromausfall, Netzausfall, Plattformstörungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Epidemien, extreme Wetterlagen, Krankheit oder Ausfall von Drittanbietern, gelten als Leistungsstörung ohne Verschulden und berechtigen zur angemessenen Verschiebung von Terminen.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über solche Ereignisse unverzüglich in Textform.

§ 14 Fremdleistungen und Drittanbieter

(1) Soweit Fremdleistungen erforderlich oder vereinbart sind (z.B. Sprecher, Darsteller, Make-up, Studio, Technikverleih, Musiklizenzen), werden diese entweder im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im Namen des Auftragnehmers beauftragt und dem Auftraggeber weiterberechnet. Welche Variante gilt, ergibt sich aus dem Angebot.

(2) Bei Leistungen, die von Drittplattformen abhängen, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Umsetzung, jedoch keinen störungsfreien Betrieb der Drittplattformen.

§ 15 Vergütung und Nebenkosten

(1) Preise ergeben sich aus Angebot oder Einzelvertrag. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Reisekosten, Spesen, Parkgebühren, Maut und Übernachtungen werden nach Vereinbarung oder gegen Nachweis berechnet. PKW-Reisen werden mit 0,40 EUR je Kilometer vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Ausgaben, die eine Flugreise oder Hotelübernachtung umfassen, sind vorab in Textform durch den Auftraggeber zu genehmigen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

§ 16 Kurzfristzuschlag

(1) Bei Beauftragungen mit einem Vorlauf von weniger als fünf Werktagen (Kurzfristbeauftragung) ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Kurzfristzuschlag von 50 Prozent auf das vereinbarte Honorar zu berechnen.

(2) Der Auftragnehmer weist auf den Zuschlag im Angebot oder bei Auftragsannahme ausdrücklich hin.

§ 17 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Projekte bis 500 EUR: 100 Prozent nach Lieferung, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.
  • Projekte über 500 EUR: 50 Prozent bei Beauftragung, 50 Prozent bei Lieferung, jeweils zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
  • Retainer-Verträge: Rechnung wird am 1. des Folgemonats gestellt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Diese Regelung gilt nur, wenn im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

(3) Der Auftragnehmer trägt Sorge für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Vergütung.

§ 18 Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber

(1) Stornierungen und Verschiebungen sind in Textform mitzuteilen.

(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Pauschalen bei Absage von Dreh- oder Produktionsterminen:

  • Absage bis 10 Kalendertage vor dem Termin: 25 Prozent des für den Termin vorgesehenen Honoraranteils.
  • 9 bis 5 Kalendertage vorher: 50 Prozent.
  • 4 bis 2 Kalendertage vorher: 75 Prozent.
  • Weniger als 48 Stunden vorher oder No-Show: 100 Prozent.

(3) Zusätzlich sind bereits angefallene oder nicht stornierbare Fremdkosten vollständig zu ersetzen.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 19 Korrekturen, Abnahme und Freigaben

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten. Eine Korrekturschleife bedeutet die gebündelte Übermittlung aller Änderungswünsche in einer Liste.

(2) Korrekturen sind Änderungen innerhalb des vereinbarten Konzepts und Briefings. Neue Inhalte, neue Struktur, zusätzliche Szenen, neue Sprechertexte oder nachträgliche Richtungswechsel sind Leistungsänderungen gemäß § 7 und werden zusätzlich vergütet.

(3) Werkleistungen (insbesondere Videos, Fotoserien, Webseiten) gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung in Textform wesentliche Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt (z.B. veröffentlicht oder Anzeigen darauf schaltet).

(4) Teilabnahmen können vereinbart werden, insbesondere bei mehrteiligen Produktionen.

§ 20 Lieferung, Formate und Archivierung

(1) Lieferformate und Übergabewege ergeben sich aus dem Angebot. Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch gleichwertige Formate zu liefern, wenn dies zweckmäßig ist.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, archiviert der Auftragnehmer Projektdaten für 30 Tage nach Endlieferung. Danach kann der Auftragnehmer Daten löschen. Eine längere Archivierung kann gegen Vergütung vereinbart werden.

(3) Rohmaterial und Schnittprojektdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.

§ 21 Datenschutz und DSGVO

(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Verlangen ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

(3) Zugangsdaten (Passwörter, Login-Daten) werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt, ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und nach Vertragsende auf Verlangen des Auftraggebers zurückgegeben oder unwiderruflich gelöscht.

(4) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für Inhalte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten.

§ 22 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Projekts bekannt werden, vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Preisinformationen und interne Prozesse.

(3) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich werden.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren.

§ 23 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich übernommene Garantien bleibt unberührt.

(5) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Auftraggeber angemessene Datensicherungen durchgeführt hat.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für ausgebliebene Geschäftserfolge, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 24 Mängelansprüche und Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Für Unternehmer gilt ergänzend:

  • Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung in Textform zu rügen.
  • Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern gesetzlich zulässig.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

§ 25 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kiel. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt. Für Verbraucher und bei Ansprüchen aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie bei Ansprüchen aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

JUSTUS.marketing - Justus Kornath, Kiel
Stand: Mai 2026
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